Führerscheinklassen
Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
Klasse Mofa: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h; ab 16 Jahren |
Klasse AM: Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren. |
Klasse A1: Leichtkrafträder; beschränkt bis 125 cm³; ab 16 Jahren
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Klasse A2: Krafträder bis 35 kw; ab 18 Jahren
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Klasse A-Direkt: Krafträder ab 35 kw; ab 24 Jahren
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B196: Erweiterung der Klasse B zum Fahren von Leichtkrafträdern mit 125 ccm Motor.; ab 25 Jahren
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Klasse BF 17, auch Automatik: (B197) begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren |
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Klasse B, auch auf Automatik: (B197) Autoführerschein; ab 18 Jahren |
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Klasse BE, auch auf Automatik: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 17 / 18 Jahren |
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Klasse B96, auch auf Automatik: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B, mit Beschränkung; ab 17 / 18 Jahren |
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Klasse B197 Pkw Automatik, trotzdem auch die Fahrerberechtigung auf KFZ mit Schaltung; ab 17 / 18 Jahren |