Informationen zur Klasse B
Fahrzeugart: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern: a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Quads, sofern sie nicht unter die Klasse S fallen
( Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h, Hubraum mehr als 50 cm³ oder
Leistung über 4 kW , Leermasse über 350 kg)
Mindestalter: 18
Beinhaltet Klasse: M, L, S
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN